Rufbereitschaft
Ab der vollendeten 37. SSW ist eine Geburt im Geburtshaus möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind immer 2 Hebammen für Sie in ständiger Rufbereitschaft und Tag und Nacht erreichbar. Diese Rufbereitschaft erstreckt sich über maximal 5 Wochen (bis max. 42.SSW).
Wir erheben eine Rufdienstpauschale von 400,00 Euro. Dieser Betrag wird von einigen Krankenkassen z.B. BKK Securvita, Hypovereinsbank BKK, BKK IHV, advita BKK, BKK Schwenninger zum größten Teil übernommen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist nach 18monatiger Mitgliedschaft möglich, auch in der Schwangerschaft.
In Anbetracht der neuen Studien zum Thema Sicherheit (siehe Aktuelles auf unserer Homepage) ist es nicht nachvollziehbar, warum einige Kassen die Geburt im Geburtshaus nicht unterstützen und somit den Eltern die individuelle Geburtsentscheidung nicht ermöglichen!
Jeder sollte seinen Geburtsort frei wählen können, denn das Wohlfühlen der Eltern, insbesondere natürlich der Mutter bei der Geburt trägt entscheidend zum Geburtsverlauf bei.
Sollte Ihnen aus finanziellen Gründen eine Geburt im Geburtshaus nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an, wir finden eine gute Lösung für alle.
